Holzvermarktung: Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor

Bundesministerien verständigen sich auf Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswald- und des Bundesjagdgesetzes. Dienstleistungsangebot der Forstämter am Markt soll größtenteils erhalten bleiben.

Die Bundesregierung will die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Klein-waldbesitzer auch in Zukunft von Forstämtern unterstützt werden dürfen. Die drei Bundesministerien für Landwirtschaft, Umwelt und Wirtschaft haben sich dazu auf einen entsprechenden Gesetzentwurf geeinigt, mit dem das Bundeswald- und das Bundesjagdgesetz geändert werden sollen. Darüber informieren der Bundestagsabgeordnete Thomas Dörflinger und sein Landtagskollege Dr. Patrick Rapp (beide CDU) in einer gemeinsamen Pres-semitteilung.

Die Abgeordneten begrüßten, dass seit Ende Februar endlich ein konkreter Gesetzentwurf vorliege: „Besonders für die rund 230.000 Waldbesitzer in Baden-Württemberg ist es wichtig, dass das Dienstleistungsangebot der Forstämter erhalten bleibt.“ Die Forstämter sorgten bei den kleinteiligen Waldbesitzverhältnissen in Baden-Württemberg für eine flächendeckende Waldbewirtschaftung und sicherten den Zugang vieler Kleinwaldbesitzer zum Holzmarkt, ergänzte Patrick Rapp. Rapp ist selbst promovierter Forstwirt und forstpolitischer Sprecher seiner Fraktion im Stuttgarter Landtag.

Anlass für den Gesetzentwurf ist ein Verfahren des Bundeskartellamts gegen das Land Baden-Württemberg: Danach darf die Vermarktung des Holzeinschlags aus dem Landes-, Kommunal- und Privatwald künftig nicht mehr zentral durch die Forstämter erfolgen. Mit der beabsichtigten Änderung des Bundeswaldgesetzes soll es den Forstämtern aber weiterhin erlaubt werden, Dienstleistungen im Privat- und Kommunalwald anzubieten – beispielsweise Holzauszeichnen, Waldbau und Holzernte. Bevor der Gesetzentwurf im Bundestag beraten wird, erhalten nun Länder und Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme.

„Mit der beabsichtigten Gesetzesänderung bleiben Waldbesitzer frei, auch private Dienstleister mit Forstarbeiten zu beauftragen.“ Damit private Anbieter nicht benachteiligt sind, müsse gewährleistet werden, dass die Forstämter ihre Dienstleistungen zu kostendeckenden Entgelten erbringen, so die CDU-Abgeordneten abschließend.